Fundstelle
Verlorenen Gegenstand wiederfinden
Sie haben etwas in unseren gelben Fahrzeugen (Stadtbahnen und Busse bis Linie 99) verloren? Es gibt mehr Hoffnung Ihren geliebten Gegenstand wieder zu bekommen, als Sie denken!
Was Sie über die Verlustmeldung nicht finden:
- Mützen, Schals, Handschuhe, Schirme und geringwertige Gegenstände (bis 10 €) werden nicht online gestellt.
- Verlorene verderbliche Lebensmittel werden entsorgt und erreichen die Fundstelle nicht.
- Bei verlorenen Tieren wenden Sie sich bitte an das Tierheim Stuttgart.
- Für verlorene polygoCards kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Aufbewahrungsfristen
Wertsachen (Geldbeutel, Schlüssel, Handys, Smartphones, Notebooks, Tablets, Schmuck und Uhren) werden 6 Monate lang aufbewahrt. Alle anderen Gegenstände 8 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände karitativ gespendet bzw. vernichtet. Versteigerungen finden nicht statt.
Wichtig: Wenn Sie etwas bei der S-Bahn oder der Deutschen Bahn verloren haben, ist die SSB Fundstelle nicht zuständig. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den Fundservice der Deutschen Bahn.
Nutzen Sie direkt die Möglichkeit zum Erstellen einer Verlustmeldung, um Ihren verlorenen Gegenstand wiederzufinden. Bitte beachten Sie, dass es dabei bis zu zwei Werktage dauern kann, bis der Gegenstand erfasst wurde.
Gegenstand in der SSB-Fundstelle abholen
Bringen Sie zur Abholung bitte Ihren Ausweis mit. Zur Identifizierung Ihres Eigentums bedarf es außerdem genauere Angaben über Ort und Zeitpunkt des Verlusts sowie eine möglichst detaillierte Beschreibung des Gegenstandes.
Öffnungszeiten: | Dienstag bis Freitag 9:00-12:45 Uhr Montag und Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Am 24.12. und 31.12. eines Jahres ist unsere Fundstelle stets geschlossen. |
Adresse: | Schöttlestraße 2 |
Haltestelle: | Degerloch Albstraße (U5, U6, U8, U12) |
Abhängig vom verlorenen Gegenstand sind weitere Angaben zur Identifizierung erforderlich:
- Smartphone, Handy: Die Fundstelle benötigt die IMEI- oder SIM-Karten-Nummer des Geräts. Die IMEI-Nummer finden Sie in Ihrem Kaufvertrag, Ihrem Garantieschein oder der Geräteverpackung. Die SIM-Karten-Nummer finden Sie auf dem Kaufvertrag oder bekommen Sie über Ihren Provider.
- Notebook, Tablet: Die Fundstelle benötigt die Seriennummer des Geräts. Diese finden Sie in Ihrem Kaufvertrag oder Ihrem Garantieschein.
Nur in seltenen Fällen ist eine Identifizierung allein über Daten auf den Geräten möglich. Bitte bringen Sie ein passendes Ladekabel mit.
Gefundenen Gegenstand abgeben
Finden Sie einen Gegenstand in einem Fahrzeug oder an Haltestellen der SSB, so übergeben Sie ihn bitte dem Fahrer. Notfalls können Sie Fundgegenstände auch bei einem der KundenCentren oder direkt bei der Fundstelle der SSB abgeben. Bei gefundenen Tieren wenden Sie sich bitte direkt an das Tierheim Stuttgart.
Finderlohn
Für Gegenstände, die in öffentlichen Fahrzeugen und Behörden verloren wurden, gibt es bis zu einem Wert von 50 Euro keinen Finderlohn und darüber hinaus nur die Hälfte des gesetzlichen Finderlohns. Ihre Daten werden auf Wunsch hinterlegt und der Eigentümer bei Abholung des Gegenstands darüber informiert. Höhe und Übergabe des Finderlohns sind zwischen Eigentümer und Finder zu regeln. Nach § 978 BGB müssen alle Gegenstände, die in öffentlichen Verkehrsmitteln vom Finder an sich genommen werden, abgegeben werden. Wer dies nicht tut, macht sich der Unterschlagung strafbar.