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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG ist bemüht, ihre Webseite und mobile Anwendung (App) in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ssb-ag.de und mobile Anwendung (App) SSB Move.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Erklärung wurde am 17. Juni 2022 erstellt. Der Test auf Barrierefreiheit der mobilen Anwendung SSB Move wurde am 25. November 2021 durchgeführt. Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg durchgeführt.

Diese Webseite ist überwiegend mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Einschränkungen sind die unter "2. Nicht barrierefreie Inhalte" genannten Punkte.

Die mobile Anwendung SSB Move sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Bei der mobilen Anwendung ist eine Behebung der technischen Mängel derzeit nicht möglich. Es ist aber geplant, diese spätestens mit dem Relaunch der SSB Move App zum 1.01.2027 zu beheben. Bis dahin empfehlen wir Ihnen die Verwendung unserer App VVS BWeit (www.vvs-bweit.de).

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Website www.ssb-ag.de 

Unvereinbarkeit gemäß Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:

  1. Eingebettete Inhalte von Drittsystemen können auf nicht barrierefreie Inhalte führen. Das betrifft unter Umständen das Abo-Bestellportal, die Online-Fundsuche, den Stellenmarkt und das Ausschreibungsportal.
  2. In vielen Fällen sind PDF-Dokumente nicht barrierefrei.

Mobile Anwendung SSB Move

Unvereinbarkeit gemäß Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:

  1. Inhalte, die keine Texte sind (z. B. Symbole, Grafiken oder Bilder) enthalten meist keinen beschreibenden Alternativtext.
  2. Bedienelemente in der App sind teilweise falsch oder unzureichend beschriftet.
  3. Inhalte sind oftmals nicht in einer bedeutungsvollen Lesereihenfolge.
  4. Die App kann nicht im Querformat genutzt werden.
  5. In der App erreichen die Helligkeitskontraste stellenweise nicht das erforderliche Minimum.
  6. Einzelne Bedienelemente können nicht mit dem Tastatur bedient werden.
  7. Ziel oder Zweck von Links ist stellenweise nicht aussagekräftig. 
  8. Der Tastaturfokus ist stellenweise nicht sichtbar. 
  9. Interaktive Bedienelemente können programmatisch nicht anhand von Namen, Rollen oder Werten erkannt werden.
  10. In der App wird über Texte und Textattribute stellenweise nicht informiert.
  11. In der App werden auf interaktiven Elemente stellenweise nicht korrekt über mögliche Handlungen informiert. 
  12. Die App berücksichtig nicht die Einstellungen des Betriebssystems, was Farben, Kontrase, Schriften, Maßeinheiten und Fokuszeiger angeht.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.06.2022 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 18.12.2024 überprüft.

4. Rückmeldung

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden. 

Stuttgarter Straßenbahnen AG
Kommunikation, Werbung, Events (MMk)
Schockenriedstraße 50
70565 Stuttgart

Telefon: 0711 7885-3333
Fax: 0711 7885-203
E-Mail: digital-barrierefrei@ssb-ag.de (Bitte benutzen Sie für allgemeine Anfragen oder Beschwerden unseren Kundendialog. Ihre Nachricht wird sonst nicht bearbeitet.)

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite und mobile Anwendung (App) den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stuttgarter Straßenbahnen AG wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stuttgarter Straßenbahnen AG nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.