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Informationen rund um Deutschland-JobTicket für Mitarbeitende

Sie haben Fragen zum Deutschland-JobTicket-Abonnement?

Hier finden Sie alle Informationen rund um das Deutschland-JobTicket-Abonnement - egal, ob Sie bereits ein bestehendes Deutschland-JobTicket-Abonnement haben oder Sie dieses erst noch abschließen möchten.
Sollten Sie bereits ein bestehendes Deutschland-JobTicket-Abonnement besitzen und Ihre Frage kann nicht beantwortet werden, können Sie gerne auf Ihren firmeninternen JobTicket-Beauftragten zugehen.

Schnellnavigation - Fragen & Antworten

Informationen und Rahmenbedingungen zum Deutschland-JobTicket

Das Deutschland-JobTicket basiert auf dem regulärem Deutschland-Ticket. Es gelten die offizell genehmigten Tarifbestimmungen, d. h. Sie können deutschlandweit rund um die Uhr den Regional- und Nahverkehr nutzen.

Der Unterschied liegt darin, dass das Deutschland-JobTicket vergünstigt durch einen Arbeitgeber-Zuschuss angeboten wird und nur über Ihren Arbeitgeber bezogen werden kann. Das heißt, wenn Ihr Arbeitgeber bei uns für das Deutschland-JobTicket angemeldet ist, können Sie ein JobTicket-Abonnement über uns abschließen. Sie benötigen dazu die Zugangsdaten von Ihrem Arbeitgeber. 

Gespeichert ist das JobTicket als eTicket auf der polygoCard. Es verlängert sich automatisch monatlich, sofern Sie es nicht kündigen.

Die polygoCard, auf der der Name sowie ein Foto des Abonnierenden aufgedruckt sind, bietet zusätzliche Vorteile bei Mobilitätsdienstleistenden in der Region Stuttgart. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.mypolygo.de

Das rabattierte Deutschland-JobTicket erhalten Sie über Ihren Arbeitgeber, sofern dieser sich bei uns für das Deutschland-JobTicket angemeldet hat. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem Arbeitgeber. Dieser kann Ihnen die Zugangsdaten zur Bestellung des Deutschland-JobTickets sowie alle weiteren Voraussetzungen nennen.

Bestellung des Deutschland-JobTicket

Sie können das Deutschland-JobTicket online über unser Bestellportal bestellen: www.ssb-ag.de/jobticket-bestellung

Die Zugangsdaten erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.

  • Die firmenspezifischen Zugangsdaten (Kundennummer und Passwort)
  • Ein Foto von Ihnen (JPG, PNG, BMP, Bildgröße min. 227 x 284 Pixel, Maximalgröße: 5 MB)
  • Ihre private Anschrift und Kontaktdaten
  • IBAN
  • Personalnummer

Sie können das Deutschland-JobTicket immer mit Gültigkeitsbeginn zum ersten Kalendertag eines Monats bestellen. Der Bestellschluss kann individuell durch Ihren Arbeitgeber festgelegt werden. Das spätmöglichste Bestelldatum ist jedoch immer der 10. des Vormonats. Eine rückwirkende Bestellung ist nicht möglich.

Beispiel:

Einstiegstermin:     01.01.2024

Bestellfrist:            spätestens 10.12.2023

Spätestens am Tag vor Gültigkeitsbeginn erhalten Sie die polygoCard per Post. Auf dieser ist Ihr Deutschland-JobTicket abgespeichert. Siehe hierzu auch "Wie funktioniert das Deutschland-JobTicket?"

Bitte kündigen Sie Ihr aktuelles Abo fristgerecht beim zuständigen AboCenter. DeutschlandTickets können bis zum 10. eines Monats zum Monatsersten des Folgemonats gekündigt werden. Falls sie aktuell über ein anderes Abonnement als das DeutschlandTicket bzw. Deutschland-JobTicket verfügen, informieren Sie sich bitte bei Ihrem bisherigen Verkehrsunternehmen über die Kündigungsfristen und
-bedingungen.

Bestellen Sie Ihr Deutschland-JobTicket gleich hier: www.ssb-ag.de/jobticket-bestellung. Sie können zu jedem Monatsersten einsteigen, den Bestellschluss legt ihr Arbeitgeber fest. Bitte fragen Sie dort nach.

Beispiel: Sie kündigen bis spätestens 10.12.2023 zum 31.12.2023 Ihr aktuelles Abo und bestellen Ihr Deutschland-JobTicket mit Gültigkeitsbeginn ab 01.01.2024 bis spätestens 10.12.2023 (Bitte beachten Sie, dass die Frist je nach individueller Regelung Ihres Arbeitgebers auch früher ausfallen kann, siehe dazu auch "Wann kann ich das Deutschland-JobTicket bestellen?").

Es obliegt dem jeweiligen Verkehrsverbund welche Zusatzleistungen zum Deutschland-JobTicket hinzugebucht werden können.

Bei uns können das VVS-TicketPlus und die BW-1.-Klasse dazu gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, diese Zusatzleistungen zu bezuschussen. Ebenso ergeben sich keine zusätzlichen Rabatte durch eine Bezuschussung dieser Zusatzleistungen.

  • VVS-TicketPlus: Für 10,67 Euro monatlich ist das Deutschland-JobTicket im VVS-Gebiet übertragbar und kann beliebig an andere Personen weitergegeben werden. Zusätzlich dürfen damit am Wochenende und feiertags sowie unter der Woche ab 19 Uhr ein Erwachsener sowie bis zu drei oder alle eigenen Kinder bis einschließlich 17 Jahre im VVS-Gebiet kostenlos mitfahren.
  • BW-1.-Klasse: Für 58 Euro monatlich kann in ganz Baden-Württemberg (Geltungsbereich des BW-Tarifs) die 1. Klasse genutzt werden.

Im Abonnement

Sie möchten Ihr Abo jederzeit digital auf Ihrem Smartphone angezeigt bekommen? Mit der HandyTicket Option fürs Abo können Sie nun zusätzlich neben der polygoCard ein HandyTicket in unseren Apps erhalten.
Möglich ist die Nutzung der HandyTicket Option für Personen ab 18 Jahren.

Informationen und eine Anleitung, wie Sie künftig Ihr Abo digital auf Ihrem Smarthphone hinterlegen können, finden Sie hier:
HandyTicket Option | SSB (ssb-ag.de)

 

Wenn Sie Ihre polygoCard verloren haben oder sie nicht mehr funktioniert, erhalten Sie im SSB-KundenCentrum gegen eine Gebühr von 15 Euro Ersatz. Bei Verschulden durch uns entfällt die Gebühr. Ihre alte Karte wird gesperrt. Tickets, die Sie zwischen dem Zeitpunkt des Verlusts und der Neuausstellung lösen, können wir leider nicht erstatten. 

Falls es Ihnen nicht möglich ist zu einem unserer KundenCentren zu gehen, können Sie auch über unser Kontaktformular den Verlust melden und eine neue polygoCard beantragen. Diese wird Ihnen dann per Post zugestellt.

Kundendialog: Kontakt für Ihre Anliegen | SSB (ssb-ag.de)

Bitte klicken Sie auf www.ssb-ag.de/abo-login und ergänzen/ändern Sie Ihre Daten:

  • Ihre Vertragsnummer finden Sie im Betreff des Briefs, mit dem Sie Ihr Ticket erhalten haben
  • Ihre Chipkartennummer (polygoCard-ID) steht auf der Rückseite Ihrer polygoCard

Daten, die Sie vor dem 15. des Monats ändern, berücksichtigen wir im Folgemonat.

Eine Zubuchung bzw. Abbestellung dieser Zusatzleistungen kann jeweils bis zum 15. des Vormonats für den nächsten Monatsersten über www.ssb-ag.de/kontakt beantragt werden.

  • BW-1.-Klasse: Für 58 Euro monatlich kann in ganz Baden-Württemberg (Geltungsbereich des BW-Tarifs) die 1. Klasse genutzt werden.
  • VVS-TicketPlus: Für 10,67 Euro monatlich ist das Deutschland-JobTicket im VVS-Gebiet übertragbar und kann beliebig an andere Personen weitergegeben werden. Zusätzlich dürfen damit am Wochenende und feiertags sowie unter der Woche ab 19 Uhr ein Erwachsener sowie bis zu drei oder alle eigenen Kinder bis einschließlich 17 Jahre im VVS-Gebiet kostenlos mitfahren.

Ja, Sie können im Krankheitsfall Geld zurück erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie ein gültiges Deutschland-JobTicket besitzen und mehr als 15 Tage reiseunfähig waren. Sie erhalten dann für jeden weiteren Tag 1/30 der monatlichen Abo-Rate zurückerstattet. Dazu brauchen Sie ein ärztliches Attest, eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse oder eines Krankenhauses.

Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung ein Entgelt in Höhe von 5,00 € anfällt.

Deutschland-JobTicket-Kunden, die zusätzlich das VVS-TicketPlus beziehen, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Wenn Sie in Elternzeit gehen und während dieser Zeit keine Zuschusszahlungen Ihres Arbeitgebers auf das Deutschland-JobTicket erhalten, müssen Sie dieses kündigen und können in ein privates DeutschlandTicket einsteigen www.dein-deutschland-ticket.de

Eine Unterbrechung des Deutschland-JobTickets ist derzeit leider nicht möglich.

Sie können Ihr Deutschland-JobTicket bis spätestens zum 10. des laufenden Monats zum Monatsende kündigen und bei Wunsch wieder in ein neues Deutschland-JobTicket-Abonnement einsteigen. Behalten Sie hierfür bei Kündigung Ihre polygoCard, da auch später bestellte Fahrtberechtigungen oder eine Zusatzoption auf diese aufgespielt werden können. Bitte informieren Sie in diesem Zusammenhang unbedingt Ihren Arbeitgeber über die Kündigung.

Zahlung

Das Deutschland-JobTicket kostet derzeit 55,10 € und ist nur mit monatlicher Zahlweise beziehbar.

Die monatlichen Abo-Raten werden immer zum 1. des Monats, zum aktuellen Tarifpreis, von Ihrem Konto abgebucht. Dafür ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlich. 

Durch die Rabattierung von 5% bzw. 2,90 Euro und den Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25% bzw. 14,50 Euro kostet Sie das Deutschland-JobTicket maximal 40,60 Euro im Monat. Je nachdem wie viel Ihr Arbeitgeber bezuschusst, kann das Ticket für Sie sogar noch günstiger oder kostenfrei sein.

Den Zuschuss erhalten Sie über die Entgeltabrechnung von Ihrem Arbeitgeber zurückerstattet. Hierfür brauchen Sie nichts weiter tun - um die Rückerstattung kümmert sich Ihr Unternehmen. Sollten Sie dennoch Fragen zur Rückerstattung haben, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber weiterhelfen.

Über uns können Sie außerdem Zusatzleistungen für das VVS-Gebiet bzw. Baden-Württemberg erwerben: 

VVS-TicketPlus

BW-1.Klasse

Monatliche
Abo-Rate

Monatliche
Abo-Rate

10,67 €

58,00 €

(Siehe hierzu auch "Welche Zusatzleistungen können hinzugebucht werden?")

Die Abbuchung der Abo-Rate erfolgt immer zum 1. des Monats. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist dafür erforderlich.

Bei uns kann das Deutschland-JobTicket nur mit SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt werden.

 

Wenn die Abbuchung nicht funktionieren sollte, entstehen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,50 € sowie eventuell weitere Banklastgebühren. Sie erhalten einen Mahnbrief von uns, in welchem wir um Zahlung des offenen Betrages bitten. Sollten Sie den Betrag nicht fristgerecht an uns überwiesen haben, buchen wir den Gesamtbetrag (Abo-Rate + entstandene Gebühren) im Folgemonat mit der regulären Abo-Rate von Ihrem Konto ab.

Bitte beachten Sie: Ihr Abo wird durch uns beendet, wenn der Lastschrifteinzug wiederholt nicht funktioniert oder wir kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat haben.

 

Bitte überweisen Sie uns den angemahnten offenen Betrag und teilen Sie uns Ihre korrekte Bankverbindung über www.ssb-ag.de/abo-login mit.

Der steuerliche Anrechnungsbetrag ist kein geldwerter Vorteil, sondern wird nur dann steuerlich relevant, wenn in der Einkommenssteuererklärung eine Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geltend gemacht wird sowie wenn die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro (Stand: 2023) insgesamt überschritten wird.

Austritt aus dem Unternehmen oder Entzug der Zuschussberechtigung

Sie müssen Ihr Deutschland-JobTicket, welches Sie über Ihren alten Arbeitgeber beziehen, kündigen. Bitte informieren Sie in diesem Zusammenhang unbedingt Ihren alten Arbeitgeber über die Kündigung.

Fragen Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber nach, ob dieser das Deutschland-JobTicket ebenfalls anbietet und schließen Sie gegebenenfalls über diesen ein neues Abonnement ab. Sollte er das Deutschland-JobTicket noch nicht anbieten, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber gern darauf an. Ein Abschluss über uns ist jederzeit möglich. Weitere Informationen für Arbeitgeber finden Sie hier: Infos für Unternehmen zum Deutschland-JobTicket | SSB (ssb-ag.de)

Alternativ können Sie bei uns auch in ein privates DeutschlandTicket einsteigen: www.dein-deutschland-ticket.de

Sie müssen Ihr Deutschland-JobTicket kündigen. Bitte informieren Sie unbedingt Ihren Arbeitgeber über die Kündigung.

Nutzen Sie die Möglichkeit und fahren Sie auch weiterhin mit dem DeutschlandTicket: www.dein-deutschland-ticket.de

Die Berechtigung für den Zuschuss prüft Ihr Arbeitgeber. Falls Sie nicht mehr berechtigt sein sollten, kündigen Sie bitte ihr Deutschland-JobTicket.

Nutzen Sie die Möglichkeit und fahren Sie auch weiterhin mit dem privaten DeutschlandTicket: www.dein-deutschland-ticket.de

 

Kündigung des Deutschland-JobTickets

Sie können Ihr Deutschland-JobTicket online oder schriftlich gegenüber dem SSB AboCenter bis zum 10. des laufenden Monats zum Monatsende kündigen. Für eine schriftliche Kündigung benötigen Sie Ihre Abo-Vertragsnummer und Ihre polygoCard-ID.

Bitte informieren Sie unbedingt Ihren Arbeitgeber über die Kündigung.

Abo-Verwaltung (ssb-ag.de)