direkt zum Hauptinhalt springen

Informationen für Arbeitgeber und JobTicket-Beauftragte

Sie haben Fragen zum Deutschland-JobTicket-Abonnement?
Hier finden Sie alle Informationen für Arbeitgeber und JobTicket-Beauftragte rund um das Deutschland-JobTicket-Abonnement. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular unter Kundendialog: Kontakt für Ihre Anliegen | SSB (ssb-ag.de) oder wenden Sie sich an Ihren direkten Ansprechpartner der Stuttgarter Straßenbahnen AG. 

Schnellnavigation - Fragen & Antworten

Informationen und Rahmenbedingungen zum Deutschland-JobTicket

Das Deutschland-JobTicket basiert auf dem regulärem Deutschland-Ticket. Es gelten die offizell genehmigten Tarifbestimmungen, d. h. Mitarbeitende können deutschlandweit rund um die Uhr den Regional- und Nahverkehr nutzen.

Der Unterschied liegt darin, dass das Deutschland-JobTicket vergünstigt durch einen Arbeitgeber-Zuschuss angeboten wird und nur über denArbeitgeber bezogen werden kann. Das heißt, wenn Sie als Arbeitgeber bei uns für das Deutschland-JobTicket angemeldet sind, können Ihre Mitarbeitenden ein JobTicket-Abonnement über uns abschließen. Hierfür benötigen sie die Zugangsdaten von Ihnen als Arbeitgeber. 

Gespeichert ist das JobTicket als eTicket auf der polygoCard. Es verlängert sich automatisch monatlich, sofern es nicht gekündigt wird.

Die polygoCard, auf der der Name sowie ein Foto des Abonnierenden aufgedruckt sind, bietet zusätzliche Vorteile bei Mobilitätsdienstleistenden in der Region Stuttgart. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.mypolygo.de

Das Deutschland-JobTicket kostet derzeit 55,10 € und ist nur mit monatlicher Zahlweise beziehbar.

Die monatlichen Abo-Raten werden immer zum 1. des Monats, zum aktuellen Tarifpreis, vom Konto des Mitarbeitenden abgebucht. Dafür ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlich. 

Durch die Rabattierung von 5% bzw. 2,90 Euro und den Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25% bzw. 14,50 Euro liegt das Deutschland-JobTicket maximal 40,60 Euro im Monat. Je nachdem wie viel Sie als Arbeitgeber bezuschussen, kann das Ticket für die Mitarbeitenden sogar noch günstiger oder kostenfrei sein.

Über uns können Sie außerdem Zusatzleistungen für das VVS-Gebiet bzw. Baden-Württemberg erwerben: 

VVS-TicketPlus

BW-1.Klasse

Monatliche
Abo-Rate

Monatliche
Abo-Rate

10,67 €

58,00 €

(Siehe hierzu auch "Welche Zusatzleistungen können hinzugebucht werden?")

Ja, unabhängig vom Arbeits- und Wohnort kann das Deutschland-JobTicket über die SSB bezogen und deutschlandweit genutzt werden. Die Bestellung des Deutschland-JobTickets findet ebenfalls über das eingerichtete Bestellportal statt.

Bitte beachten Sie, dass die zubuchbaren Zusatzleistungen nur im VVS-Gebiet (VVS-TicketPlus) bzw. innerhalb Baden-Württembergs (BW 1. Klasse) genutzt werden kann. 

Verkehrsverbünden ist es offen gestellt, ob und welche Zusatzoption sie zum DeutschlandTicket anbieten. Im VVS können das VVS-TicketPlus und die BW-1.Klasse dazu gebucht werden. Wenn Sie deutschlandweit Mitarbeiter haben, können diese auch mit einem Deutschland-JobTicket der SSB bei den regionalen Verkehrsunternehmen Zusatzleistungen für die jeweiligen Verkehrsverbünde hinzubuchen.

Zusatzleistungen müssen nicht bezuschusst werden und es ergeben sich auch keine zusätzlichen Rabatte durch eine Bezuschussung der Zusatzleistungen.

Der steuerliche Anrechnungsbetrag ist kein geldwerter Vorteil, sondern wird nur dann steuerlich relevant, wenn in der Einkommenssteuererklärung eine Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geltend gemacht wird sowie wenn die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro (Stand: 2023) insgesamt überschritten wird.

Bestellung des Deutschland-JobTicket

Das Deutschland-JobTicket wird von Ihren Mitarbeitern über einen individuell für Ihre Firma/Ihre Behörde eingerichteten Zugang zum JobTicket-Bestellportal unter www.ssb-ag.de/jobticket-bestellung online bestellt. Die Zugangsdaten erhalten Sie als Arbeitgeber einmalig von den Stuttgarter Straßenbahnen und geben diese dann an die MItarbeitenden weiter. Die Abo-Rate wird vom Konto des Mitarbeiters abgebucht. Die Bezahlung des Zuschusses erfolgt direkt zwischen Firma und Mitarbeitenden.

  • Die firmenspezifischen Zugangsdaten (Kundennummer und Passwort)
  • Ein Foto des Bestellenden (JPG, PNG, BMP, Bildgröße min. 227 x 284 Pixel, Maximalgröße: 5 MB)
  • Die private Anschrift und Kontaktdaten
  • IBAN
  • Personalnummer

Das Deutschland-JobTicket kann immer durch Ihre Mitarbeitenden mit Gültigkeitsbeginn zum ersten Kalendertag eines Monats bestellt werden. Der Bestellschluss wird individuell durch Sie als Arbeitgeber festgelegt. Das spätmöglichste Bestelldatum ist jedoch immer der 10. des Vormonats. Eine rückwirkende Bestellung ist nicht möglich.

Beispiel:

Einstiegstermin:     01.01.2024

Bestellfrist:            spätestens 10.12.2023

Spätestens am Tag vor Gültigkeitsbeginn erhalten die Mitarbeitenden die polygoCard per Post. Auf dieser ist das Deutschland-JobTicket abgespeichert. Siehe hierzu auch "Wie funktioniert das Deutschland-JobTicket?"

Mitarbeitende kündigen bitte ihr aktuelles Abo fristgerecht beim zuständigen AboCenter. DeutschlandTickets können bis zum 10. eines Monats zum Monatsersten des Folgemonats gekündigt werden. Falls Mitarbeitende aktuell über ein anderes Abonnement als das DeutschlandTicket bzw. Deutschland-JobTicket verfügen, informieren sie sich bitte bei ihrem bisherigen Verkehrsunternehmen über die Kündigungsfristen und -bedingungen.

Das Deutschland-JobTicket kann gleich hier: www.ssb-ag.de/jobticket-bestellung bestellt werden. Der Einstieg ist zu jedem Monatsersten möglich, den Bestellschluss legen Sie als Arbeitgeber fest.

Beispiel: Mitarbeitende kündigen bis spätestens 10.12.2023 zum 31.12.2023 ihr aktuelles Abo und bestellen das Deutschland-JobTicket mit Gültigkeitsbeginn ab 01.01.2024 bis spätestens 10.12.2023 (Hinweis: Die individueller Regelung der Frist des Arbeitgebers muss beachtet werden, diese kann auch vor dem 10. des Vormonats liegen).

Es obliegt dem jeweiligen Verkehrsverbund welche Zusatzleistungen zum Deutschland-JobTicket hinzugebucht werden können.

Bei uns können das VVS-TicketPlus und die BW-1.-Klasse dazu gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie als Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet sind, diese Zusatzleistungen zu bezuschussen. Ebenso ergeben sich keine zusätzlichen Rabatte durch eine Bezuschussung dieser Zusatzleistungen.

  • VVS-TicketPlus: Für 10,67 Euro monatlich ist das Deutschland-JobTicket im VVS-Gebiet übertragbar und kann beliebig an andere Personen weitergegeben werden. Zusätzlich dürfen damit am Wochenende und feiertags sowie unter der Woche ab 19 Uhr ein Erwachsener sowie bis zu drei oder alle eigenen Kinder bis einschließlich 17 Jahre im VVS-Gebiet kostenlos mitfahren.
  • BW-1.-Klasse: Für 58 Euro monatlich kann in ganz Baden-Württemberg (Geltungsbereich des BW-Tarifs) die 1. Klasse genutzt werden.

Zahlung

Die Abbuchung der Abo-Rate erfolgt immer zum 1. des Monats. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist dafür erforderlich.

Wir empfehlen Ihnen, dass die Mitarbeitenden die private Bankverbindung bei der Bestellung des Deutschland-JobTickets hinterlegen und nicht die Bankverbindung von Ihrem Unternehmen hinterlegt wird. Den Zuschuss können Sie mit der Gehaltsabrechnung an Ihre Mitarbeitenden ausbezahlen. 

Bei uns kann das Deutschland-JobTicket nur mit SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt werden.

 

Wenn die Abbuchung nicht funktionieren sollte, entstehen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,50 € sowie eventuell weitere Banklastgebühren. Mitarbeitende erhalten einen Mahnbrief von uns, in welchem wir um Zahlung des offenen Betrages bitten. Sollte den Betrag nicht fristgerecht an uns überwiesen werden, buchen wir den Gesamtbetrag (Abo-Rate + entstandene Gebühren) im Folgemonat mit der regulären Abo-Rate vom hinterlegten Konto ab.

Bitte beachten Sie: Das Abo wird durch uns beendet, wenn der Lastschrifteinzug wiederholt nicht funktioniert oder wir kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat haben.

 

Leider können wir Ihnen keine Rechnung ausstellen. 

Wir empfehlen stets, dass Ihre Mitarbeitenden bei der Bestellung der JobTickets ihre private Bankverbindung angeben und Sie als Arbeitgeber den Zuschuss über die Gehaltsabrechnung ausbezahlen. 

Kündigung

Bitte melden Sie Mitarbeitende, die das Unternehmen verlassen und bisher ein Deutschland-JobTicket an uns damit wir diese kündigen bzw. auf ein privates DeutschlandTicket verweisen können. Bitte melden Sie entsprechende Mitarbeitende unter Angabe des vollständigen Namens, der Vertragsnummer und der polygoCard-Nummer sowie des Austrittsdatums an: jobticket@ssb-ag.de

JobTicket-Bestellportal

Sofern Sie Ihre Zugangsdaten zum JobTicket-Bestellportal nicht (mehr) vorliegen haben, können Sie sich jederzeit per E-Mail an Ihren Ansprechpartner der SSB wenden. 
Gerne lassen wir Ihnen Ihre Zugangsdaten nochmals zukommen. 

Sofern Sie Ihr Passwort für den Log-In zum JobTicket-Bestellportal vergessen haben, können Sie sich an Ihren Ansprechpartner der SSB wenden.
Gerne sind wir Ihnen behilflich, Ihr Passwort zurück zu setzen.

Ja, die Freigabe durch die JobTicket-Beauftragten und damit verbundene Legitimation der Bestellungen ist notwendig, damit der Rabatt in Höhe von 5% auf das DeutschlandTicket gewährt werden kann.