Fahrtberechtigung für Schwerbehinderte
Menschen mit bestätigter schwerer Behinderung fahren gemäß dem Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sehr günstig oder kostenlos für sechs oder zwölf Monate im VVS. Mit der Fahrtberechtigung für Schwerbehinderte sind Sie rund um die Uhr im ganzen Netz mit öffentlichen Verkehrsmitteln mobil.
Die Fahrt im VVS ist für Schwerbehinderte mit Wertmarke des Versorgungsamts kostenlos. Diese Wertmarke stellt das Versorgungsamt für sechs oder zwölf Monate aus. Steht im Ausweis das Merkzeichen "B", benötigt der Schwerbehinderte eine ständige Begleitung, die ebenfalls kostenlos mitfahren darf.
Vorteile auf einen Blick:
- sechs oder zwölf Monate lang rund um die Uhr im ganzen VVS Bus und Bahn fahren
- alle Verkehrsmittel des VVS nutzen
- kostenlos unterwegs bei entsprechender Berechtigung
- ständige Begleitperson darf – wenn benötigt – ebenfalls kostenfrei mitfahren
Die Fahrtberechtigung für Schwerbehinderte gilt für sechs oder zwölf Monate rund um die Uhr. Der Einstiegstermin ist immer der Monatserste. Die Ticketinhaber können das gesamte VVS-Netz nutzen. Inhaber von Ausweisen mit dem Merkzeichen "1. Kl." können – auch ohne Wertmarke – mit einem Ticket der zweiten Klasse, in der ersten Klasse fahren. Ist der Ausweis außerdem mit einer gültigen Wertmarke versehen, können sie die erste Klasse unentgeltlich benutzen. Außerdem können Schwerbehinderte gegen Bezahlung des tarifgemäßen 1.Klasse Zuschlags in der 1. Klasse fahren.
Für den Erwerb der Wertmarke beim Versorgungsamt sind 91 EUR pro Jahr bzw. 46 EUR für ein halbes Jahr zu entrichten. Für die Fahrt mit den Verkehrsmitteln im VVS wird dann kein zusätzlicher Fahrschein benötigt.
Schwerbehinderte können Ihre Fahrtberechtigung beim zuständigen Versorgungsamt erhalten. Die Webseite des Versorgungsamts Stuttgart finden Sie hier. Zur Ausstellung benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis.
Die Fahrberechtigung gibt das Versorgungsamt in Form des "Beiblatts zum Ausweis des Versorgungsamtes" plus Wertmarke aus.
Mit der Fahrtberechtigung für Schwerbehinderte darf eine Begleitperson mitgenommen werden, falls das Merkzeichen "B" auf dem Schwerbehindertenausweis gedruckt ist. Dies gilt auch, wenn der schwerbehinderte Mensch keine Wertmarke vorweisen kann und damit selbst nicht freifahrtberechtigt ist. Nicht zulässig ist die gegenseitige Begleitung von schwerbehinderten Menschen, deren Ausweise das Merkzeichen "B" tragen.
Handgepäck, einen Rollstuhl, soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt, sonstige orthopädische Hilfsmittel sowie einen (Blinden-)Hund dürfen Schwerbehinderte kostenlos mitnehmen. Eine Fahrradmitnahme ist außerhalb der Sperrzeiten teilweise ebenfalls möglich. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vorab über die geltenden Konditionen zur Fahrradmitnahme.
Bei der Ticketprüfung handelt es sich um eine Sichtprüfung des Schwerbehindertenausweises, der Wertmarke des Versorgungsamts und eines gültigen Ausweises (z.B. Personalausweis). Eine ständige Begleitperson benötigt kein Ticket.
Guter Service liegt uns besonders am Herzen. Deshalb erstattet Ihnen die SSB bei Verspätungen ab 20 Minuten auf den SSB-Linien im Nachhinein die Kosten für eine Taxifahrt bis zu 35 Euro. Alternativ werden Ihnen auch die Kosten für andere öffentlich zugängliche Verkehrsmittel (Carsharing, Bikesharing), deren Betreiber Kooperationspartner von polygo sind, erstattet. Informieren Sie sich jetzt zu diesem und weiteren Angeboten der SSB-Servicegarantie.