Film-/Foto- und Tonaufnahmen im Bereich der SSB
Sie benötigen in der Regel bei allen filmischen oder fotografischen Vorhaben, die innerhalb des SSB-Hausrechts stattfinden, eine schriftliche Genehmigung. Diese müssen Sie beim Dreh mitführen und SSB-Mitarbeitenden auf Nachfrage vorzeigen. Bitte beachten Sie, dass einige Drehvorhaben kostenpflichtig sein können. Es ist grundsätzlich nicht möglich, in Fahrzeugen der SSB zu filmen oder zu fotografieren.
Bitte schicken Sie den erforderlichen Antrag mindestens zehn Tage vor Ihrem Aufnahmetag ab. Liegt ein Fall von aktueller Berichterstattung vor, kann dies auch in kürzerer Zeit genehmigt werden.
Vor der Antragstellung bitten wir Sie, die nachfolgenden Hinweise und Regeln zu lesen.
Hinweise und Regeln
- Eine Beeinträchtigung der betrieblichen Abläufe und die der Fahrgäste der SSB ist untersagt.
- Die Sicherheit der Fahrgäste und Medienschaffenden ist jederzeit zu gewährleisten, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.
- Die Gesamtzahl der Personen am Aufnahmeort sollte möglichst klein gehalten werden.
- Aufnahmen sind nur innerhalb der öffentlich und allgemein zugänglichen Bereiche der SSB möglich, es ist untersagt, sich im Gleis- und Gefahrenbereich aufzuhalten.
- Inhalte, die gegen die Beförderungsbedingungen oder Hausordnung der SSB verstoßen, oder die nicht mit dem Ansehen oder den Werten der SSB vereinbar sind, können nicht genehmigt werden.
- Aufnahmen zu werblichen Zwecken sind gesondert zu gestatten und ggf. kostenpflichtig.
- Das Recht am eigenen Bild, insbesondere der Mitarbeitenden und Kund:innen der SSB ist bei den Aufnahmen stets zu beachten. Die Verantwortlichkeit für das Urheberrecht und der Wahrung des Rechts am eigenen Bild liegt bei dem/der Aufnehmer:in bzw. Verwender:in. Fahrgäste und SSB-Mitarbeitende sollten nicht erkennbar im Bild sein.
- Die SSB weist auf die Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben insbesondere der DSGVO hin.
- Die Aufnahmen dürfen ausschließlich im Rahmen des im Antrag genannten Projektes verwendet werden.
- Der Einsatz von Wurfkameras, Drohnen, künstlichem Licht, Reflektoren, Leitern, Podesten, Stativen, Teleskopmasten/-armen, Tonangeln oder ähnlichen Hilfsmitteln ist untersagt bzw. bedarf einer Genehmigung.
- Es dürfen keine zusätzlichen Aufbauten erfolgen oder Veränderungen an baulichen Einrichtungen vorgenommen werden.
- Im Rahmen der Aufnahmen dürfen keine Stolperfallen (Beispiele: Leitern, Dreibeinstative, große Menschengruppen) entstehen und der Verkehrsfluss darf durch nichts und niemanden behindert werden.
- Der/die Antragsteller:in/Genehmigungsnehmer:in muss während der Aufnahmen vor Ort telefonisch erreichbar sein.
- Anträge können nur von einer volljährigen, natürlichen Person gestellt werden. Ist diese für eine Institution/Firma/Redaktion tätig, dann versichert sie, diesen Vertrag im Namen dieser abschließen zu dürfen.
Anfrageformular für Drehgenehmigungen
Damit wir Ihre Anfrage so rasch wie möglich bearbeiten können, benötigen wir möglichst detaillierte Angaben zu Ihrem Vorhaben. Bitten beachten Sie, dass die hier gemachten Angaben als verbindliche Grundlage für die spätere Erteilung einer Drehgenehmigung dienen. Mit dem Absenden des Antrags bestätigen Sie, dass Sie die oben genannten Hinweise gelesen haben und im Falle einer erteilten Drehgenehmigung einhalten werden.