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Hausordnung

Bitte lösen Sie Ihren Fahrausweis an den Automaten. In den Fahrzeugen gibt es keinen Fahrausweisverkauf.

In den Haltestellen gilt folgende Hausordnung: Die Haltestelle dient ausschließlich den Fahrgästen zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Personen, die die Sicherheit und Ordnung des Betriebes gefährden oder Fahrgäste belästigen, ist der Aufenthalt untersagt.

Es ist nicht gestattet,

  • Abfälle wegzuwerfen, außer in die dafür vorgesehenen Behälter
  • zu lagern, zu nächtigen und zu betteln und Fahrgäste zu belästigen
  • Waren und Leistungen ohne Genehmigung anzubieten oder zu verteilen
  • die Anlagen zu bekleben, zu beschriften, zu besprühen, zu verschmieren, zu verschmutzen oder zu beschädigen
  • zu musizieren oder Tonträger laut abzuspielen
  • außerhalb der vorgesehen Raucherinseln zu rauchen
  • mit dem Rad, mit Inline-Skatern, Tretrollern, Skateboards oder vergleichbarem zu fahren
  • Vögel zu füttern
  • Hunde frei laufen zu lassen
  • die Gleise außerhalb der dafür vorgesehenen Überwege zu betreten
  • Notrufeinrichtungen missbräuchlich zu nutzen und Rettungs- und Fluchtwege zu versperren.

Während der nächtlichen Betriebsruhe ist der Zugang zum Haltestellenbereich verboten. Den Anweisungen des SSB-Personals und des Wachdienstes sowie den Lautsprecherdurchsagen ist jederzeit Folge zu leisten. Bitte halten Sie sich im Interesse aller Fahrgäste an die Hausordnung.