Hausordnung
Bitte lösen Sie Ihren Fahrausweis an den Automaten. In den Fahrzeugen gibt es keinen Fahrausweisverkauf.
In den Haltestellen gilt folgende Hausordnung: Die Haltestelle dient ausschließlich den Fahrgästen zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Personen, die die Sicherheit und Ordnung des Betriebes gefährden oder Fahrgäste belästigen, ist der Aufenthalt untersagt.
Es ist nicht gestattet,
- Abfälle wegzuwerfen, außer in die dafür vorgesehenen Behälter
- zu lagern, zu nächtigen und zu betteln und Fahrgäste zu belästigen
- Waren und Leistungen ohne Genehmigung anzubieten oder zu verteilen
- die Anlagen zu bekleben, zu beschriften, zu besprühen, zu verschmieren, zu verschmutzen oder zu beschädigen
- zu musizieren oder Tonträger laut abzuspielen
- außerhalb der vorgesehen Raucherinseln zu rauchen
- mit dem Rad, mit Inline-Skatern, Tretrollern, Skateboards oder vergleichbarem zu fahren
- Vögel zu füttern
- Hunde frei laufen zu lassen
- die Gleise außerhalb der dafür vorgesehenen Überwege zu betreten
- Notrufeinrichtungen missbräuchlich zu nutzen und Rettungs- und Fluchtwege zu versperren.
Während der nächtlichen Betriebsruhe ist der Zugang zum Haltestellenbereich verboten. Den Anweisungen des SSB-Personals und des Wachdienstes sowie den Lautsprecherdurchsagen ist jederzeit Folge zu leisten. Bitte halten Sie sich im Interesse aller Fahrgäste an die Hausordnung.